Die JUMBO-Slot-Machine dauert vom 12. September 2020 bis zum 27. September 2020. Die Teilnahme ist ausschliesslich über gewinnen.jumbo.ch möglich. Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Es besteht kein Kaufzwang. Es handelt sich um eine Gratisveranstaltung der Jumbo-Markt AG in 8305 Dietlikon. Nachfolgend JUMBO genannt.
MITMACHEN
Um an der JUMBO-Slot-Machine teilzunehmen, ruft der Teilnehmende die Website gewinnen.jumbo.ch auf und meldet sich an. Ohne Registrierung kann an dem Spiel nicht teilgenommen werden. Der Teilnehmende kann einmal pro Tag spielen und hat dabei täglich drei Versuche, einen Abholpreis zu gewinnen. Jeder Teilnehmende darf während dem Zeitraum vom 12. September 2020 bis zum 27. September 2020 maximal drei Abholpreise beziehen.
Die Registrierung auf der Website berechtigt automatisch zur Teilnahme an der Verlosung der sechs Hauptpreise, auch wenn nicht gespielt wird.
Um die Teilnehmenden über Gewinn oder noch nicht eingelöste Gewinncodes zu informieren, nutzt JUMBO die E-Mail-Adresse, welche bei der Registrierung angegeben wurde.
GEWINN
Drei JUMBOLINOS in einer Reihe in der grossen JUMBO-Slot-Machine symbolisieren den Gewinn eines Abholpreises im Wert bis CHF 199. Der Gewinncode wird dem Gewinner an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Die E-Mail enthält einen Gewinncode, mit welchem der Abholgewinn durch Vorzeigen in jeder JUMBO-Filiale bei der Kunden-Info abgeholt werden kann. Die Auszahlung des Produktewertes in bar oder der postalische Versand des Abholgewinns sind ausgeschlossen. Wird der Abholpreis nicht bis spätestens am 03.10.2020 abgeholt, verfällt der Abholgewinn.
Die sechs Hauptpreise werden am Schluss der Spieldauer ausgelost. Die Gewinner werden ebenfalls per E-Mail kontaktiert. Die Gewinner werden auf diejenige E-Mail-Adresse kontaktiert, welche bei der Registrierung angegeben wurde. Sie müssen sich bei der Abholung mittels amtlichen Ausweis identifizieren.
Lassen sich die Gewinner nicht kontaktieren, behält sich JUMBO das Recht vor, neue Gewinner zu ermitteln. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
RECHTLICHES
JUMBO ist berechtigt, bei der Übergabe eines Hauptpreises ein „Gewinner-Video“ resp. Foto/Bild mit dem Gewinner zu erstellen und dieses Gewinner-Video für JUMBO-Kommunikations- und Marketingzwecke einzusetzen, sei dies auf der JUMBO-Homepage, auf den Social Media Plattformen von JUMBO, in der JUMBO-Werbung, auf Plakaten, im Rahmen von Kooperationen mit dritten Medien.
DATENSCHUTZ
Weiterführende Informationen über Datenschutz und Datenverkehr finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.
SCHRIFTVERKEHR
Über die JUMBO-Slot-Machine wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
AUSGESCHLOSSEN
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind JUMBO-Mitarbeitende und deren im gleichen Haushalt lebende Angehörige, welche diesen mit ihnen teilen.
KONTAKT
Für weiterführende Informationen zum Wettbewerb kontaktieren Sie bitte unser Customer Care (customer.care@jumbo.ch).